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   OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 WF 419/01   

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https://dejure.org/2001,7001
OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 WF 419/01 (https://dejure.org/2001,7001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.09.2001 - 16 WF 419/01 (https://dejure.org/2001,7001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. September 2001 - 16 WF 419/01 (https://dejure.org/2001,7001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Jugendamt; Ergänzungspfleger; Vaterschaftsanfechtung; Besondere Schwierigkeit; Beschwerde

  • Judicialis

    BGB § 1909; ; BGB § 1915; ; BGB § 1916; ; BGB § 1791 b; ; FGG § 19; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 3; ; FGG § 57 Abs. 1 Ziff. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Bestellung des Jugendamtes als Ergänzungspfleger im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1065
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 53/71

    Vertretung des Kindes in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 16 WF 419/01
    Der Vater kann das Kind nicht vertreten, da er Kläger ist, die Mutter kann das Kind nicht vertreten, da sie mit dem Vater verheiratet ist (§§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB; BGH FamRZ 72, 498).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12

    Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen

    Der Gesetzgeber hat mit dem jüngsten Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 (BGBl I, S. 1306) die besondere fachliche Qualifikation des Jugendamts in Vormundschaftssachen hervorgehoben und gestärkt (vgl. dazu auch OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1065).
  • AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01

    Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten

    Diese für den Unterhaltspflichtigen günstigere Berechnungsweise hat der Bundesgerichtshof jedoch aufgegeben (BGH vom 13.06.2001, NJW 2001, 2254 = FamRZ 2001, 986 = MDR 2001, 991; BGH NJW 2001, 3260, 3262; Scholz FamRZ 2001, 1061;Luthin, FamRZ 2002, 1065; Scholz FamRZ 2003, 265, Gerhardt FamRZ 2002, 272; Gerhard FamRZ 2003, 272, Soyka FuR 2003, 1) und damit bereits bei der Bemessung der ehelichen Lebens­ver­hältnisse der Gleichwertigkeit von Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung in der Ehe Rechnung getragen.
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